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Sächsische Härtefallkommission

Die Härtefallkommission entscheidet, ob ein Flüchtling in Deutschland bleiben darf, obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde. Dies ist der Fall bei dringenden, persönlichen oder humanitären Gründen.

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
0351 4935171


http://www.landtag.sachsen.de/de/integration_migration/